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HOAI-Gutachten 2021: Ingenieur- und Architektenhonorare deutlich anheben

Das Gutachten wurde im Auftrag des Instituts für Wissen in der Wirtschaft und dem Verband Beratender Ingenieure von Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Siemon erarbeitet, der 2013 im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums die aktuelle Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mitentwickelt hatte. 

Für das Gutachten wurde die Berechnungsformel von 2013 weiterentwickelt und durch weitere Einflussfaktoren ergänzt. Anschließend wurden Architektur- und Ingenieurbüros zu Rationalisierungseffekten, Mehr- und Minderaufwänden sowie Kostenentwicklungen der vergangenen acht Jahre befragt. In den untersuchten sechs Leistungsbildern wurden die Ergebnisse nach kleineren und größeren Projekten unterschieden. Der Steigerungsbedarf wurde detailliert nach der Höhe der anrechenbaren Kosten in den einzelnen Honorarzonen ermittelt.

Gestiegene Anforderungen werden nicht abgebildet

Günter Göbel, IWW-Chefredakteur: „Es zeigt sich, wie wichtig die Beauftragung des Gutachtens war. Es konnte nachgewiesen werden, dass die HOAI-Tafelwerte stark veraltet sind und weder die Kostensteigerungen der letzten Jahre noch die gestiegenen Anforderungen für Ingenieure und Architekten abgebildet werden. Nun haben Architekten und Ingenieure validere Werte, um ihr Honorar realistisch zu berechnen.“

Dipl.-Ing. Jörg Thiele, VBI-Präsident: „Durch die HOAI-Novelle 2021 wurden die bisher verbindlichen Mindest- und Höchstsätze lediglich durch sogenannte Orientierungswerte ersetzt. Das Gutachten zeigt, dass die HOAI nun schnell aktualisiert werden muss. Es ist unhaltbar, dass die Honorarsätze für Ingenieure und Architekten bald ein Jahrzehnt lang nicht angepasst wurden. Die Steigerungen von bis zu 26,7 % zeigen, wie dringend eine Novellierung unmittelbar nach der Bundestagswahl ist.“

Ausgewählte Ergebnisse

  1. Leistungsbild Gebäude, Objekt mit 2 Millionen Euro anrechenbaren Kosten, Honorarzone III: 24,53 % Steigerung,
  2. Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Objekt mit 5 Millionen Euro anrechenbaren Kosten, Honorarzone III: 20,30 % Steigerung,
  3. Leistungsbild Tragwerksplanung, Objekt mit 2 Millionen Euro anrechenbaren Kosten, Honorarzone III: 17,57 % Steigerung,
  4. Leistungsbild Technische Ausrüstung, Objekt mit 1 Million Euro anrechenbaren Kosten, Honorarzone II: 26,70 % Steigerung.
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