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Kampf gegen Schwarzarbeit: Soka-Bau verstärkt Zusammenarbeit mit dem Zoll

Die Soka-Bau (Sozialkasse der Bauwirtschaft) überprüft die Einhaltung des Mindestlohns, unterstützt beim Nachunternehmereinsatz und wirkt in regionalen Bündnissen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung mit. Darüber hinaus arbeitet sie intensiv mit der Bundesagentur für Arbeit und dem Zoll zusammen.

In der Bauwirtschaft ist - laut Ergebnissen wissenschaftlicher Studien - illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit relativ weit verbreitet. Mindestlohnunterschreitung, Scheinselbstständigkeit und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung führen zu Wettbewerbsverzerrungen und prekären Arbeitsverhältnissen. Durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung entsteht ein erheblicher volkswirtschaftlicher Schaden, von dem insbesondere die öffentlichen Finanzen und sozialen Sicherungssysteme betroffen sind. Außerdem werden durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung legale Beschäftigungsverhältnisse vermindert, Arbeitskräfte ausgebeutet und die Ausbildung von qualifizierten Nachwuchskräften vernachlässigt. Die durch den Zoll aufgedeckten Schadenssummen in der Baubranche (aus Ermittlungsverfahren wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten) beliefen sich im vergangenen Jahr auf rund 417 Millionen Euro.

Um die legale Beschäftigung zu fördern, dem tarifvertraglichen Auftrag entsprechend einen vollständigen und fristgerechten Einzug der Sozialkassenbeiträge zu gewährleisten sowie vergleichbare Wettbewerbsbedingungen für alle Baubetriebe herzustellen, ergreift Soka-Bau u. a. folgende Maßnahmen:

  • Prüfung auf Einhaltung des Mindestlohnes
  • Unterstützung beim tarifkonformen Nachunternehmereinsatz (Bürgenfrühwarnsystem bzw. qualifizierte Soka-Bau-Bescheinigungen)
  • Mitwirkung in regionalen Bau-Bündnissen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
  • Intensive Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls und der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der legalen Beschäftigung

Das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung (SchwarzArbG) räumt der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls Prüfbefugnisse ein, die ihm u.a. die Befragung von Personen und die Prüfung von Geschäftsunterlagen auf Baustellen ermöglichen. Über 6.700 Zöllnerinnen und Zöllner sind für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung insgesamt bundesweit im Einsatz, um Schwarzarbeit in allen Branchen zu bekämpfen. Zoll und Soka-Bau wirken in Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren auch insoweit zusammen, als die Beitragsnachforderungen, die aufgrund der Prüffeststellungen des Zolls entstehen, in die Ordnungswidrigkeits- bzw. Strafverfahren einfließen.

Angesichts der ausgesprochen positiven Ergebnisse wird die Sozialkasse auch in Zukunft bei der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit eng mit dem Zoll kooperieren.

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