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Urteil: Kein Recht auf bezahlte Raucherpausen

Dörte Neitzel

Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf bezahlte Raucherpausen, auch nicht, wenn ein Unternehmen eine solche Praxis jahrelang geduldet hat. Das haben die Arbeitsrichter am Landesarbeitsgerichts (LAG) in Nürnberg entschieden.

Mehrere Jahre lang hatten sich die rauchenden Lagerarbeiter eines Unternehmens regelmäßig zu Raucherpausen zurückgezogen. Es galt: Diese Zeit mussten sie nicht nacharbeiten, auch wurde sie nicht vom Lohn abgezogen. Dann führte das Unternehmen Regelungen für Raucherpausen ein.

Raucherpausen mit Stechuhr nachweisen

Arbeitgeber und Betriebsrat regelten in einer Betriebsvereinbarung, dass die Mitarbeiter für Raucherpausen außerhalb der normalen Pausen an der Stechuhr ausstempeln müssen. Das wollte einer der Raucher nicht hinnehmen und zog vor Gericht. Er wollte, dass seine Raucherpausen weiterhin wie normale Arbeitszeit bezahlt werden sollten. Sein Argument: Diese Bezahlung sei zur “betrieblichen Übung” geworden, einem Gewohnheitsrecht.

Die Beträge, um die es ging, beliefen sich auf 44,41 Euro (für 210 Minuten Raucherpause), 20,30 Euro (96 Minuten) oder auf 120,96 Euro (572 Minuten). Diese Summen hatte der Arbeitgeber vom monatlichen Bruttolohn des Klägers in Höhe von 2.119 Euro abgezogen. Das LAG gab dieser Argumentation nicht statt.

Die Gründe für das Urteil

Die Richter sahen zum einen keine "betriebliche Übung". Das hätte eine "regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers“ vorausgesetzt. Doch die Raucherpausenzeiten schwankten enorm, daher sei keine “gleichförmige Gewährung bezahlter Raucherpausen mit bestimmter Dauer” gegeben. Da der Arbeitgeber zudem nicht wissen konnte, wie lange die einzelnen Raucherpausen dauerten, konnte er im rechtlichen Sinne auch kein konkretes Angebot einer kostenlosen Leistung machen.

Darüber hinaus, so die Richter, habe es sich bereits bei den früheren Raucherpausen um eine “Verletzung der Hauptleistungspflichten” der Mitarbeiter gehandelt. Denn Raucher könnten nicht erwarten, dass ein Arbeitgeber sie durch Bezahlung von Extra-Pausen gegenüber Nichtrauchern bevorzuge.

 

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