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Aus A+++ wird B: Neue EU-Energielabels für Elektrogeräte ab März 2021

Ab März 2021 gilt in der Europäischen Union eine neue Einteilung der Energieeffizienzklassen für Elektrogräte. Die neue Skala gilt zunächst für die fünf Produktgruppen Waschmaschinen/Waschtrockner, Kühlgeräte, Geschirrspüler, Lichtquellen und elektronische Displays wie Fernseher.

Der Grund: Mittlerweile findet sich der Großteil der verkauften Geräte in den Energieklassen A+ bis A+++. Ab dem kommenden Jahr wird es deshalb die Klassen A bis G geben. „Die Reform des EU-Energielabels soll durch die klarere Struktur eine bessere Vergleichbarkeit herstellen und so zugleich den Verbraucherschutz stärken“, fasst TÜV Rheinland-Expertin Susanne Schümann zusammen.

Zunächst bleibt die neue Klasse A unbesetzt. Denn die technische Entwicklung schreitet schnell voran, und die gegenwärtig sparsamsten Geräte sind zum Teil schon „veraltet“. Um ab 2021 ein „A“ erreichen zu können, sind die Hersteller gefordert, die Effizienz ihrer Geräte weiter zu steigern.

Strengere Voraussetzungen zur Ausweisung eines Energielabels

Mit der Reform der EU-Energielabel-Einteilung gehen auch strengere Vorbedingungen bzw. Auflagen einher, insbesondere zur Konstruktion, Reparaturfreundlichkeit und Umweltverträglichkeit der Geräte. Gefordert ist eine ganzheitliche Betrachtung der Produkte über den gesamten Lebenszyklus. Diese hohen Anforderungen lassen sich durch vielfältige Tests in den spezialisierten Laboren von TÜV Rheinland überprüfen. So muss künftig beispielsweise eine Waschmaschine die angegebenen Temperaturen strikter einhalten und darf nur eine Höchstdauer für einen Waschgang benötigen.

Diese und weitere Vorgaben zur Wascheffizienz sind in der neuen EU-Ökodesign-Richtlinie festgelegt. Darüber hinaus fließen auch Messungen WLAN-fähiger Geräte mit ein, sprich: Wie hoch ist der Energieverbrauch allein durch das regelmäßige Senden von Infos an die App, die Kunden zur Gerätekontrolle auf dem Smartphone installiert haben?

QR-Code führt zum Datenblatt

Für diese und weitere Angaben befindet sich künftig ein QR-Code auf dem Energielabel. Dieser führt zur europäischen Produktdatenbank EPREL. Dort werden zusätzliche Geräte- und Verbrauchseigenschaften gelistet. „Ein Blick lohnt sich hier immer, denn während das EU-Energielabel einen ersten Eindruck zur Effizienz bietet, halten die Produktdatenblätter viel mehr Informationen transparent bereit“, rät Susanne Schümann.

Viermonatige Übergangsphase

Damit sich die Kunden an die neue Label-Struktur gewöhnen und besser vergleichen können, wird es ab November 2020 eine viermonatige Übergangsphase geben, in der alle im Handel befindlichen Geräte sowohl das bisherige als auch das zukünftige Label ausweisen müssen.

„Solange ein Gerät gut funktioniert, ist der Austausch nicht unbedingt nötig. Aus Ressourcen- und Effizienzgesichtspunkten sollte man eher versuchen, ein defektes Gerät zunächst zu reparieren. Dafür definiert die Ökodesgin-Richtlinie klare Regeln an die Konstruktion der neuen Gerätegenerationen“, so Susanne Schümann.

Prinzipiell gelte auch: Zuerst ein Bild von der Verwendung zu Hause machen. Wie oft wird die Waschmaschine genutzt? Wie groß ist der Kühlschrank und steht er an einer kühlen Stelle? Auch diese Faktoren spielen letztlich mit, wann sich der Austausch Alt gegen Neu für Umwelt und Portemonnaie rechnet.

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