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BImSchG: 31. Mai 2017 ist Stichtag für Emissionserklärung

Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) müssen Betreiber von genehmigungspflichtigen Anlagen im 4-Jahres-Turnus eine Emissionserklärung abgeben. Die Einzelheiten sind in der 11. Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt. Der nächste Termin für die Abgabe einer Emissionserklärung ist der 31. Mai 2017.

Auch Betreiber von Biogasanlagen sind verpflichtet, alle vier Jahre eine Emissionserklärung abzugeben.

„Die erklärungspflichtigen Anlagenbetreiber sollten zeitnah prüfen, ob ihre Anlagen von diesem Termin betroffen sind und ob sie in diesem Jahr eine Emissionserklärung abgeben müssen“, sagt Martin Honsberg von der TÜV Süd Industrie Service GmbH. Das betreffe unter anderem auch die Betreiber von Industrieanlagen und Kraftwerken – einschließlich Biogas- und Tierhaltungsanlagen.

Die Emissionserklärung enthält Angaben über Art und Menge sowie die räumliche und zeitliche Verteilung der Luftverunreinigungen, die von einer Anlage in einem bestimmten Zeitraum ausgegangen sind. Zudem sind Angaben zu den spezifischen Austrittsbedingungen wie Reinigungsart, Volumenstrom, Feuchte und Temperatur gefordert. Die Menge der Emissionen kann auf Basis von Messungen, Berechnungen oder Schätzungen angegeben werden.

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