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5 Fehler bei Planung und Einrichtung barrierefreier Bäder

Frank Urbansky

Allein schon die Frage, was Barrierefreiheit ist, lässt sich nicht immer eindeutig beantworten. Rollstuhlgerecht oder behindertengerecht (was immer eine Anpassung an eine individuelle Behinderung des oder der Bewohner bedeutet) heißt etwa nicht unbedingt barrierefrei, was übrigens in der Norm DIN 18040 geregelt ist, und umgekehrt. Für beide Sachverhalte gibt es eigene Vorschriften, Normen oder aber auch nur Erfahrungswerte. Oft wird einfach nur barrierearm gebaut – ein rechtlich nicht bindender Begriff, der aber gut klingt. Aus dieser Gemengelage ergeben sich auch – aber nicht nur – Fehler bei der Einrichtung barrierefreier Bäder. Und: Für zunehmende Demenz werden auch bauliche Anpassungen nötig.

1. Wendekreise nicht beachtet

Bäder sind, gerade im Bestand, mitunter sehr kleinteilig. Das macht ein Umrüsten zur Barrierefreiheit oder gar Rollstuhlgerechtigkeit sehr schwer. Denn bei einem Wendekreis von 90°, was einem Radius von 1,50 Metern entspricht, muss alles im Bad vom Benutzer des Rollstuhls aus erreichbar sein. Dieser Platz muss unbedingt geschaffen werden. Fällt der Radius kleiner aus, weil etwa eine alte Badewanne stört, dann ist keine Rollstuhlgerechtigkeit gegeben.

Duschen ohne Einstiegshöhe gehören in jedes barrierefreie Bad.

2. Barrierefreie Dusche falsch geplant

Ein Muss für Barrierefreiheit sind Duschen ohne Einstiegshöhe. In Neubauten sind sie inzwischen Standard. Im Bestand müssten sie nachgerüstet werden. Damit ist jedoch eine bestimmte Aufbauhöhe des Bodens verbunden, da insbesondere die Abwasserleitungen, die bisher das Duschwasser wegleiteten, in der oberen Deckenschicht installiert waren. Eine tiefere Verlegung ist nicht möglich. Deswegen müsste für die neue, barrierefreie Dusche der gesamte Boden angehoben werden, um die Abwasserleitungen unterzubringen. Fällt dieser Aufbau, der auch statisch nicht überall möglich ist, zu flach aus, kann es Probleme mit der Funktionsfähigkeit der Abwasserleitungen geben. Zudem muss bei Rollstuhlgerechtigkeit die Dusche befahrbar sein, nach DIN 18040-2 mit 150 mal 150 cm (Rollator 120 mal 120cm).

3. Verbaute Waschbecken

So groß die Unterschiede zwischen der eingangs erwähnten Barrierefreiheit, der Rollstuhlfreiheit und der Behindertengerechtigkeit auch sein mögen – in einem Punkt sind die Vorgaben gleich: Waschbecken müssen immer unterfahrbar sein. Daraus resultiert ein weiterer Fehler. Denn zur Unterfahrbarkeit gehört nicht nur, dass keine Unterschränke angebracht werden (was leicht zu beachten wären), sondern dass auch keine Gefahr durch heißes Wasser führende Abwasserleitungen besteht. Hierfür gibt es spezielle integrierte oder Unterputz-Siphons. Auf Untertischboiler muss zudem verzichtet werden.

4. Holzböden sind zu rutschig

Gerade in Bädern kommt es häufig auf ein stimmiges Ambiente an. Holzböden eignen sich ideal, dieses zu erzeugen. Doch für das Befahren mit einem Rollstuhl oder Rollator sind sie ungeeignet, da sie nicht rutschfest sind. Deswegen sollte hier auf rutschfeste Fliesen als Bodenbelag gesetzt werden.

5. Schwindende geistige Fähigkeiten nicht berücksichtigt

Barrierefreiheit in Bädern richtet sich häufig an körperlichen Einschränkungen aus. Dabei können im Alter auch die geistigen Fähigkeiten schwinden – ein wachsendes Problem angesichts von schon heute 1,5 Millionen Menschen, die hierzulande an einer Form von Demenz erkrankt sind. Auch das sollte bei der Einrichtung eines Bades betrachtet werden, wird jedoch oftmals nicht berücksichtigt.

Räume und insbesondere Bäder müssen deswegen einfach und übersichtlich gehalten werden. Zu viele Elemente, auch Badmöbel, führen zu Verwirrung. Die wenigen und notwendigen Sanitärelemente sollten gut erkennbar und erreichbar sein. Hier hilft Kontrastreichtum zwischen funktionaler Badkomponente, etwa Schalter oder Griffe, und Möbel sowie Raum. Gut zu erkennen bei nachlassender Sehkraft sind insbesondere Rot und Schwarz.

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