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Neue Gesetze im Februar 2024: Einspeisevergütung für Photovoltaik sinkt

Weniger Einspeisevergütung für PV-Anlagen

Wer selbst Strom per PV-Anlage produziert, aber diesen nicht vollständig nutzt, kann den überflüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Im Gegenzug erhalten sie die Einspeisevergütung. Diese sinkt ab 1. Februar 2024 alle sechs Monate um ein Prozent. Die Bundesregierung hatte die Absenkung 2022 ausgesetzt, sonst wäre die Vergütung bereits seit zwei Jahren stetig gesunken.

Aktuell beträgt die Vergütung 8,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde bei PV-Anlagen mit einer Leistung von bis 10 Kilowatt-Peak. Ab 1. Februar sind es 8,12 Cent und ab August 8,04 Cent. Im Februar 2025 sinkt die Vergütung auf 7,96 Cent.

Heizungstausch: Förderanträge können gestellt werden

Wer seine alte fossile Heizung gegen eine klimafreundliche Anlage austauscht, kann sich voraussichtlich ab 1. Februar als Antragssteller bei der KfW-Bank registrieren. Die Antragsstellung ist erst ab dem 27. Februar möglich. Als Grundförderung gibt es 30 Prozent der Kosten. Zusätzlich kann ein Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent gewährt werden, wenn der Austausch bis 2028 erfolgt. Einen zusätzlichen Bonus von bis zu 30 Prozent erhalten Haushalte mit geringem Einkommen.

Lesen Sie dazu auch: Heizungsförderung 2024: Welche GEG-Richtlinien nun gelten

Dachdeckerhandwerk: Inflationsprämie

Gemäß dem Tarifvertrag im Dachdeckerhandwerk erhalten alle gewerblichen und kaufmännisch-technischen Arbeitnehmer eine Inflationsprämie von 457 Euro. Diese soll spätestens mit der Lohnabrechnung im Februar 2024 ausbezahlt werden.

Meldeportal zur Sozialversicherung abgeschaltet

Über das Portal sv-net der Krankenkassen konnten bislang über eine halbe Million Arbeitgeber ihre Meldungen zur Sozialversicherung erledigen. Das Portal wird aber zum 29. Februar 2024 abgeschaltet. Das Nachfolgeportal SV-Meldeportal ist bereits seit Oktober 2023 aktiv.

Digitalregeln für kleine Firmen

Ab dem 17. Februar gelten auch für kleine Firmen die Regeln des europäischen Digital Services Act. Die Regeln schreiben vor, dass Firmen gegen rechtswidrige Inhalte vorgehen müssen.

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