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Neue Gesetze im Juli 2023: Erleichterung bei Kurzarbeitergeld läuft aus

Kurzarbeit wird schwieriger

Die Corona-bedingten Erleichterung bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld durch Unternehmen fallen ab 1. Juli 2023 weg. Es gelten ab diesem Zeitpunkt die Regeln, die bereits vor Corona in Kraft waren. Somit wird es wieder schwieriger Kurzarbeit einzuführen.

Höhere Renten

Ab 1. Juli 2023 steigen die Renten in Deutschland. Im Osten gibt es künftig 5,86 Prozent mehr, während es im Westen 4,39 Prozent höhere Renten sind. Mit der Änderung wurde der Rentenwert zwischen Ost und West endgültig angeglichen.

Anpassungen beim Bürgergeld

Das Bürgergeld hatte zum Jahresbeginn Hartz IV ersetzt. Nun hat der Gesetzgeber die Unterstützung angepasst. Unter anderem wird ab 1. Juli 2023 die Einkommensfreigrenze für Personen unter 25 Jahren erhöht. Bezüge von bis zu 520 Euro im Monat sind anrechnungsfrei. Zudem soll künftig die Teilnahme an Weiterbildungen, die mit einem Berufsabschluss enden, monatlich unterstützt werden. Hierfür ist ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro im Monat vorgesehen.

Darüber hinaus zählt das Mutterschaftsgeld künftig nicht mehr als Einkommen und wird nicht mehr angerechnet. Gleiches gilt für Erbschaften. Wer Bürgergeld bezieht und in eine medizinische Reha muss, bezieht künftig weiter Bürgergeld und muss kein Übergangsgeld mehr beantragen. Des Weiteren erhöhen sich die Freibeträge für Erwerbstätige. Künftig dürfen 30 Prozent von Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro behalten werden. Das entspricht einer Steigerung von bis zu 48 Euro.

Höhere Pfändungsfreigrenze

Ab Juli steigt die Pfändungsfreigrenze von Arbeitseinkommen von 1.339,99 auf 1.409,99 Euro.

Höherer Beitrag zur Pflegeversicherung

Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt ab Juli von 3,05 auf 3,4 Prozent. Dabei steigt der Arbeitnehmeranteil für Kinderlose um 0,6 Prozentpunkte. Für Menschen mit fünf oder mehr Kindern sinkt der Arbeitnehmeranteil um 0,7 Prozentpunkte.

E-Rezept ersetzt weitgehend Papierrezept

Ab Juli 2023 kann mit der Versicherungskarte in der Apotheke ein E-Rezept abgerufen werden. Plan ist, dass bis Ende Juli 80 Prozent der Apotheken in Deutschland an das E-Rezept-System angeschlossen sind.

Girocard: Ende der Maestro-Funktion

Ab 30. Juli 2023 wird die Maestro-Funktion von Girokarten abgeschafft. Das Bezahlen mit Maestro soll allerdings bis zum Ende der Kartengültigkeit möglich sein. Neue Girokarten werden ab 1. Juli nicht mehr mit der Maestro-Funktion ausgegeben.

 

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