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Seit August 2017: Trennung von mineralischen Bauabfällen ist Pflicht

Im Bereich der gewerblichen Siedlungsabfälle müssen nunmehr neben Papier, Pappen, Kartonagen, Kunststoffen, Glas und Metallen auch Holz, Textilien und sämtliche Bioabfälle getrennt erfasst werden. Dies ist entsprechend zu dokumentieren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Die Dokumentation ist durch Lagepläne, Lichtbilder, Praxisbelege, wie Liefer- oder Wiegescheine oder ähnliche Dokumente vorzunehmen.

Auch die mineralische Abfallfraktionen Beton, Ziegel sowie Fliesen und Keramik sind getrennt zu halten, die bislang gemeinsam gesammelt und recycelt werden.

Bereits nach dem Beschluss im Bundestag sorgte die neue Verordnung für großen Unmut in der Branche.  

Den genaue Gesetzestext der "Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV)" finden Sie hier.

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