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VDI 3922 Blatt 2: So soll die Kompetenz von Energieberatern festgestellt werden

In ihrem aktuellen Positionspapier zu „Klimaschutz und Energiepolitik“ fordert der VDI die Verbesserung der Qualifizierung und Zertifizierung von Energieberatern. Für die Qualifizierung sollten einheitliche Eingangsvoraussetzungen, Inhalte und Prüfungskriterien sowie ggf. Kategorien geschaffen werden. Dazu hat die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG) die neue Richtlinie VDI 3922 Blatt 2 „Energieberatung – Feststellung der Kompetenz von Energieberatern“ erarbeitet. Sie soll den Beratungsprozess aus VDI 3922 weiterentwickeln und die Untersuchungs- und Zielbereiche für Energieberatungen generell festlegen.

In unterschiedlichen Kompetenzprofilen müssen die VDI-Energieberater zukünftig ihr Wissen und ihre Erfahrung für festgelegte Einsatzbereiche nachweisen und durch regelmäßige Weiterbildung aktuell halten. Die neue Richtlinie VDI 3922 Blatt 2 soll somit die Qualität der Energieberater sichern bzw. erhöhen, die Transparenz für Auftraggeber der Dienstleistung Energieberatung verbessern (beispielsweise bei der Umsetzung des Energiedienstleistungsgesetzes und der DIN EN 16247 bzw. der Einführung der DIN EN ISO 50001) und die Rechtssicherheit durch Aufnahme in das Technische Regelwerk steigern.

Das Ziel der neuen Richtlinie ist, eine gesetzliche bzw. verordnungsrechtliche Forderung zu schaffen, dass Energieberater in den Kompetenzprofilen nach VDI 3922 Blatt 2 geprüft sind. Dabei ist eine ausreichende Übergangfrist zur Schulung, Prüfung und Anerkennung von Beratern zu sichern. Ein zentrales Register für VDI-Energieberater wird dazu erstellt.

Herausgeber der Richtlinie VDI 3922 Blatt 2 „Energieberatung – Feststellung der Kompetenz von Energieberatern“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist im November 2017 als Entwurf erschienen und kann ab sofort zum Preis von EUR 90,80 beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen besteht durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals. Die Einspruchsfrist endet am 30.04.2018. Weitere Informationen unter www.vdi.de/3922.

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