Änderungen im Juni 2025: Erleichterte Grundbucheinsicht bei EE-Projekten

Erleichterte Grundbucheinsicht bei Projekten der Erneuerbaren Energien und Infrastruktur
Betreiber und Projektierer, die Windkraft-, Solaranlagen oder Telekommunikationsnetze planen, benötigen bereits in der Frühphase eine Grundbucheinsicht. Mit dieser können sie Eigentumsverhältnisse und mögliche Nutzungsrechte schnell klären. Damit dies künftig schneller vonstattengeht, wird ab Juni 2025 die Grundbucheinsicht für Vorhaben zur Erzeugung Erneuerbarer Energien und zur Entwicklung von Netzinfrastruktur erleichtert. Unternehmen, die entsprechende Anlagen errichten wollen, haben künftig im Regelfall einen Anspruch auf Einsichtnahme in das Grundbuch.
Im Einzelnen bewirkt die Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetze folgende Änderungen:
- Für Betreiber und Projektierer von Windenergieanlagen an Land und von bestimmten Solaranlagen wird geregelt, dass ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch in der Regel vorliegt, wenn sie unter Nutzung der Grundstücke, für die die Grundbucheinsicht begehrt wird, solche Anlagen betreiben oder projektieren wollen.
- Funkturmunternehmen und andere Unternehmen, die Telekommunikationsnetze oder zugehörige Einrichtungen betreiben, gehören nunmehr ausdrücklich zu den Versorgungsunternehmen, denen die Einsicht in das Grundbuch in allgemeiner Form auch für sämtliche Grundstücke eines Grundbuchamtsbezirks gestattet werden kann. Zudem wird geregelt, dass ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch in allgemeiner Form auch für sämtliche Grundstücke eines Grundbuchamtsbezirks bereits dann vorliegt, wenn der Grundbuchamtsbezirk in einem Suchkreis für den Netzausbau im Bereich Mobilfunk liegt.
- Im Hinblick auf Elektrizitätsverteilernetze wird klargestellt, dass konkrete Planungen für die Änderung, Erweiterung oder den Neubau von Anlagen, die in der Regel ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht begründen, insbesondere dann betrieben werden, wenn die Erweiterung oder der Neubau in einem Netzausbauplan enthalten ist.
Stromanbieter schneller wechseln
Innerhalb von 24 Stunden den Stromanbieter wechseln? Ab dem 6. Juni 2025 ist das möglich. Zu diesem Stichtag müssen Stromanbieter den Wechsel an Werktagen innerhalb eines Tages durchführen. Rückwirkende Anmeldungen, etwa bei Umzug, sind allerdings nicht mehr möglich. Die Kündigungsfristen sind weiterhin zu beachten. Für den Wechsel ist die MaLo-ID (Marktlokationsidenfikationsnummer) nötig, die sich auf der Stromabrechnung befindet.
Mehr Barrierefreiheit
Online-Shops, Apps und Websites von Banken sowie Verkehrsbetrieben müssen ab 28. Juni barrierefrei sein. Gleiches gilt für Geld- und Fahrscheinautomaten.
Anspruch auf Mutterschutz nach einer Fehlgeburt
Der Anspruch auf Mutterschutz wird ab Juni 2025 auch Frauen gewährt, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden. Dieser gilt zeitlich gestaffelt: ab der 13. Schwangerschaftswoche zwei Wochen, ab der 17. Schwangerschaftswoche sechs Wochen und ab der 20. Schwangerschaftswoche acht Wochen. Bei einem Beschäftigungsverbot bekommt der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in voller Höhe erstattet.
Gasprüfung bei Wohnmobil und Wohnwagen
Camper, die in Wohnmobilen und Wohnwagen Flüssiggasanlagen verwenden, müssen diese ab dem 19. Juni 2025 in regelmäßigen Abständen von einem Sachverständigen überprüfen lassen. Ein entsprechender Paragraf wurde der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hinzugefügt.
Ökodesign-Vorgaben auch für Handys
Neue Handys müssen künftig robuster gebaut und Ersatzteile mindestens sieben Jahre nach Verkaufsstopp lieferbar sein. Ferner müssen Handy-Akkus nach 800 Ladungen noch 80 Prozent Leistung erbringen. Wie gut die Geräte die Vorgaben erfüllen, ist jeweils auf einem erweiterten Energielabel gekennzeichnet. Die Regelung gilt ab dem 20. Juni 2025.
Veteranentag am 15. Juni
Die Bundesregierung ehrt am 15. Juni den Einsatz und den Dienst aktiver und ehemaliger Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Ein Feiertag ist der Veteranentag aber nicht.