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Ausblick 2017: Das ändert sich für Energieverbraucher

Strompreise

Die Ökostrom-Umlage wird 2017 angehoben, um 0,35 auf Cent 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Auch die Netzentengelte werden deutlich steigen. Viele Anbieter werden daher wohl die Strompreise anheben. Allerdings sind die Verbraucher nicht wehrlos: Martin Brandis rät, bei Preiserhöhungen durch den Versorger einen Tarif- oder Anbieterwechsel zu prüfen. In diesem Fall haben Verbraucher nämlich immer ein Sonderkündigungsrecht. Wer Hilfe beim Wechsel benötigt, kann sich an einen Energieberater der Verbraucherzentrale wenden.

Elektrogeräte

Ab September 2017 dürfen gemäß der EU-Ökodesignrichtlinie nur noch Staubsauger verkauft werden, die eine maximale Leistung unter 900 Watt haben – am EU-Label auch daran erkenntlich, dass der Jahresstromverbrauch unter Standardbedingungen maximal bei 43 Kilowattstunden liegen darf. Wichtig zu wissen: Wie Tests der Stiftung Warentest gezeigt haben, geht die Verringerung des Stromverbrauchs nicht zulasten der Saugkraft. Geschont wird also nur der Geldbeutel, nicht der Dreck.

Heizungsanlagen im Bestand

Schon seit 2016 gibt es eine eigene Energieeffizienz-Kennzeichnung für Heizungsgeräte im Bestand, das sogenannte Nationale Effizienzlabel für Altgeräte. Neu ist ab 2017, dass die Bezirksschornsteinfeger verpflichtet sind, alle noch nicht gekennzeichneten Geräte gestaffelt nach Baujahren zu etikettieren. Martin Brandis betont: "Das Nationale Label sagt nur etwas über den Gerätetyp, nicht über den tatsächlichen Zustand der spezifischen Anlage oder die Eignung für den aktuellen Einsatzort aus. Darüber gibt zum Beispiel der Heiz-Check der Energieberatung der Verbraucherzentrale Aufschluss."

Bei Fragen zum effizienten Einsatz von Energie zuhause hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).

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