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BSB: Baufirmen umgehen Verbraucherschutzrechte

Über 2.000 Verträge haben die 55 BSB-Anwälte im letzten Jahr deutschlandweit für private Bauherren geprüft. Das Ergebnis: Verbraucherfeindliche Klauseln tauchen besonders häufig bei der Angabe zur Bauzeit und beim Zahlungsplan auf. "Die meisten Bauverträge treffen weiterhin keine konkreten Aussagen zum Fertigstellungzeitpunkt", so Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes BSB.

Der Gesetzgeber hatte Verbrauchern dieses Recht zugestanden, damit sie ihre Finanzierung verlässlich planen können und Doppelbelastungen beim Umzug vermeiden. Der Status quo zeige hingegen, dass sich die Situation für den Verbraucher kaum verbessert hat. So werden zwar häufig Angaben zur Dauer der Bauausführung gemacht, ein konkreter Baubeginn fehlt allerdings.

Häufig überzahlen Bauherren

Nur etwa ein Drittel der geprüften Verträge berücksichtigt die neuen Regelungen zur Begrenzung der Abschlagszahlungen. Hier ist festgelegt, dass Verbraucher bis zur Abnahme nur 90% des Gesamtpreises zahlen müssen. "Durch die Regelung haben private Bauherren ein Druckmittel, um Mängel zügig beseitigen zu lassen", sagt Becker. Viele Verträge beinhalten jedoch Zahlungspläne, bei denen die letzte Rate 5% oder weniger beträgt - eine Summe, auf die Unternehmen im Zweifel verzichten können.

Bauherren sollen auf Nummer sicher gehen

"Die teils geschickten Formulierungen in solchen Klauseln legen die Vermutung nahe, dass Verbraucher beim Hausbau systematisch übervorteilt werden", bilanziert Becker. Gegen diese Art verbraucherfeindlicher Verträge geht der Verein im Rahmen seiner Unterlassungsklageaktivitäten vor. Bauherren sollten sich darüber hinaus nicht darauf verlassen, dass Unternehmen alle gesetzlichen Verbraucherschutzrechte in ihren Verträgen umsetzen. Becker mahnt zur Weitsicht: "Wer von den neuen Regelungen profitieren will, sollte seinen Bauvertrag unbedingt von einem unabhängigen Fachanwalt prüfen lassen." Nur so könne man sichergehen, dass die Klauseln den Bauherren nicht benachteiligt und er sein Vertragsrisiko kennt.

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