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Energieberater: Neues Datenblatt zur Qualitätssicherung ab 2023

Mit der Version 2.3 der Druckapplikation des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) führt das neue Datenblatt zur Qualitätssicherung für Energieberater ein. Es soll die Qualitätssicherung der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) erhöhen und dient der Unterstützung der Energieberater.

Bis Ende 2022 sollen das Update der Druckapplikation von den Herstellern von Bilanzierungssoftware eingebaut werden. Dies ist eine Vorgabe des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ab dann kann das Datenblatt als Teil der iSFP-Umsetzungshilfe und mit dem iSFP-Fahrplan bei Stichprobenkontrollen beim BAFA hochgeladen werden - verpflichtend ist das Datenblatt ab dem 1. Februar 2023 miteinzureichen.

Bis zu 30 Werte bildet das Datenblatt ab. Dazu gehören etwa das beheizte Gebäudevolumen, den Wärmebrückenzuschlag oder den Jahres-Primärenergiebedarf (für den Ist- und den Zielzustand) sowie die U-Wert-Tabelle. Es werden Werte optisch hervorgehoben, die außerhalb eines empirisch plausiblen Bereiches liegen. Mithilfe des Datenblattes können Energieberater Eingabefehler oder andere auffällige Werte schneller erkennen und bei Bedarf korrigieren, bevor sie den iSFP finalisieren.

Das Datenblatt zur Qualitätssicherung ist zur Vorprüfung für die Energieberaterinnen und Energieberater gedacht und als Teil der Prüfung der iSFPs beim BAFA wird es kontinuierlich weiterentwickelt. Es muss den Auftraggeberinnen und Auftraggebern nicht inhaltlich erläutert werden.

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