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Günstiger Sprit und 9-Euro-Ticket: Neue Gesetze im Juni

Tanken wird günstiger

Die Spritpreise sind aufgrund des russischen Angriffskrieg auf die Ukraine deutlich über die 2-Euro-Marke gestiegen. Um Autofahrer zu entlasten, hat die Bundesregierung einen Tankrabatt beschlossen, der ab 1. Juni in Kraft tritt und bis Ende August gilt. Dafür wird die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das Minimum gesenkt. Dabei profitieren Autofahrer, die Benzin tanken, am meisten. Um fast 35 Cent pro Liter kann der Benzinpreis senken - vorausgesetzt, die Tankstellenbetreiber geben den Rabatt an ihre Kunden weiter. Diesel wird um fast 17 Cent pro Liter günstiger.

Für 9 Euro durch ganz Deutschland

Nicht nur Autofahrer entlastet die Bundesregierung. Wer von Juni bis August mit dem Regional- oder Nahverkehr fährt, muss dafür nur neun Euro pro Monat zahlen. Das 9-Euro-Ticket gilt für Fahrten mit Regionalzügen, die von der DB Regio betrieben werden, sowie für Bus, Bahn und Tram im Nahverkehr. Ausgenommen sind Fernverkehrszüge wie ICE und IC sowie Fernbusse. Das 9-Euro-Ticket gibt es bei der Deutschen Bahn sowie bei allen Verkehrsunternehmen online, am Schalter oder am Automaten.

Corona-Impfzertifikate laufen ab

Am 14. Juni 2022 laufen einige der digitalen Corona-Impfzertifikaten ab, da diese nur ein Jahr gültig sind. Betroffen sind Menschen, die keine Booster- oder Drittimpfung gegen Corona erhalten haben. Das Zertifikat für geboosterte Menschen ist unbegrenzt gültig. Wer die Corona-Warn-App oder die CoV-Pass-App verwendet, erhält 28 Tage vor Ablauf eine Benachrichtigung. Ein abgelaufenes Impfzertifikat kann in Apotheken erneut ausgestellt werden.

Ausländische Führerscheine umschreiben

Für Autofahrer aus Albanien, Großbritannien, Gibraltar, Kosovo und Moldau ist ab Juni das Umschreiben eines ausländisches Führerscheins einfacher.

Kennzeichnung für ethanolhaltige Medikamente

Auf Medikamenten, die Ethanol enthalten, muss ab Juni die enthaltende Menge Ethanol in Vol.-% angegeben werden. Noch nicht gekennzeichnete, aber im Bestand befindliche Medikamente, dürfen Apotheken bis zum 30. Juni 2023 abverkaufen.

Preisschilder im Supermarkt

Für mehr Preistransparenz und bessere Vergleichbarkeit von Produkten gibt es ab dem 28. Mai neue Preisschilder in Supermärkten. Laut ARAG Experten wird damit die sogenannte Preisangabenverordnung, die sich auf die Bedingungen von Preisangaben bezieht und seit 1985 gültig ist, aktualisiert. Ab Ende Mai gilt: Der Grundpreis eines Produktes inklusive aller Steuern darf nur noch in einem Liter oder einem Kilo angegeben werden. Gramm- und Milliliter-Angaben, die oft bei losen Lebensmitteln wie z. B. Obst und Gemüse oder Fleisch und Fisch verwendet wurden, entfallen. Vor allem, wenn Kunden zwei unterschiedlich große Verpackungseinheiten vergleichen, soll der Grundpreis einen einfacheren Vergleich ermöglichen. Der Grundpreis findet sich meist auf der linken Seite des Preisschildes am Regal.

Schufa-Regeln für Handybesitzer

Wie kreditwürdig Privatpersonen und Unternehmen sind, weiß die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung). Für diese Bonitätsbewertung sammelt das Unternehmen alle möglichen Daten und Informationen – dazu gehören unter anderem jegliche Kredite oder Handyverträge – und errechnet daraus den sogenannte Schufa-Score. Je höher dieser Wert ist, desto höher die Kreditwürdigkeit. Wer jedoch einen schlechten Score hat, muss mit ungünstigen Kredit-Konditionen rechnen, um beispielsweise eine Immobilie zu kaufen oder einen Kühlschrank zu finanzieren. Im schlimmsten Fall kann ein schlechter Score-Wert sogar dazu führen, dass man als ‚nicht kreditwürdig‘ eingestuft wird und gar kein Darlehen erhält. Laut ARAG Experten gibt es nun zumindest im Hinblick auf Handyverträge eine Änderung bei den Schufa-Regeln: Bei der Bewertung der Bonität fließen Daten von Handyverträgen nicht mehr in den Score-Wert mit ein. Dadurch hat es keine negative Auswirkung mehr auf die Bewertung der Kreditwürdigkeit, wenn z. B. häufig der Handyanbieter gewechselt wird oder mehrere Handyverträge gleichzeitig laufen. Bisher waren dies Zeichen für Zahlungsschwierigkeiten und verschlechterten den Score. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass es nach wie vor negative Auswirkungen auf den Schufa-Wert haben kann, wenn wiederholt Mahnungen von Handy-Rechnungen nicht bezahlt werden.

Regeln für Kaffeefahrten

Oft belächelt und trotzdem gern gemacht: Kaffeefahrten sind vor allem bei der älteren Generation beliebt. Um Kunden vor Abzocke zu schützen, gibt es ab 28. Mai neue Spielregeln für die Verkaufs-Touren: Es dürfen dann keine Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte oder Finanzdienstleistungen, wie z. B. Bauspar- und Versicherungsverträge, mehr angeboten und verkauft werden. Darüber hinaus müssen Veranstalter Teilnehmer laut ARAG Experten künftig besser informieren. Dazu müssen Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Veranstalters bekanntgegeben werden, es muss darüber informiert werden, welche Produkte angeboten werden und unter welchen Bedingungen ein Widerrufsrecht besteht. Das Bußgeld bei Verstößen wird von 1.000 auf 10.000 Euro angehoben.

 

Regeln für Telefonwerbung

Um Kunden besser vor unerbetener Telefonwerbung zu schützen und der Bundesnetzagentur zu ermöglichen, effizienter gegen die so genannten Cold Calls (Kalte Anrufe) anzugehen, müssen Anbieter, die telefonisch werben, ab 28. Mai dokumentieren, dass die Angerufenen der Telefonwerbung ausdrücklich zugestimmt haben. Für diese Dokumente gilt laut ARAG Experten eine Aufbewahrungspflicht von fünf Jahren und bei Verstößen drohen Bußgelder.



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