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Steuererklärung, Telefonwerbung, Preistransparenz: Das ändert sich im Mai 2022

Steuererklärung bis Ende Mai

Wer seine Steuererklärung für 2020 mit einem Steuerberater macht, muss diese bis zum 31. Mai 2022 abgeben. Diese Fristverlängerung wurde während der Corona-Pandemie eingeführt.

Corona-Arbeitsschutzverordnung

Bis einschließlich 25. Mai 2022 gilt die aktuelle Corona-Arbeitsschutzverordnung. Diese legt den Basisschutz bei der Arbeit vor einer Ansteckung mit dem Virus fest. Noch ist nicht klar, ob die Verordnung über den 25. Mai hinaus verlängert wird.

Unerwünschte Telefonwerbung verboten

Möchte ein Unternehmen ab 28. Mai 2022 Werbung über das Telefon machen, muss dieses ausdrücklich um Erlaubnis bitten und die Zustimmung für fünf Jahre aufbewahren. Verstöße werden mit Bußgeldern bestraft.

Supermarkt: Preistransparenz bei Lebensmitteln

Bislang können Supermärkte den Grundpreis eines Lebensmittels in Kilogramm, Gramm, Liter und Milliliter angeben. Dadurch ist aber nicht immer ein einfacher Vergleich von Preisen möglich. Ab 28. Mai 2022 ist nur noch die Angabe in Kilogramm und Liter erlaubt und für Kunden wird der Preisvergleich vereinfacht.

Änderungen beim Online-Shopping

Online-Shops müssen ab dem 28. Mai 2022 angeben, warum einige Produkte in Listen weiter oben stehen als andere. Zudem muss bei Produktbewertungen sichergestellt werden, dass diese auch echt sind. Bei falschen Bewertungen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Eine weitere Änderung: Online-Shops müssen klar kennzeichnen, ob es sich bei dem Verkäufer um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt.

 

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