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Neuer Gefahrtarif in der Bauwirtschaft

"Angesichts der Tatsache, dass die Unfallbelastung im Zimmererhandwerk unvermindert hoch ist, musste eine eigene Tarifstelle für Zimmererarbeiten gebildet werden", führt Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer der BG BAU aus. "Für die anderen Gewerbezweige in der Tarifstelle "Bauwerksbau" wurde die Gefahrklasse dadurch gesenkt."

Der Gefahrtarif ist Bestandteil des umlagefinanzierten Beitragssystems der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Höhe der Beiträge deckt dabei immer genau die Ausgaben der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) für das abgelaufene Kalenderjahr.

Zur Abstufung der Beiträge nach der Unfallgefahr werden im Gefahrtarif die Gefahrklassen für die verschiedenen Gewerbezweige mit ähnlichem Unfallrisiko festgestellt. Die Gefahrklassen werden aus dem Verhältnis der von der Berufsgenossenschaft gezahlten Leistungen zu den Arbeitsentgelten des jeweiligen Gewerbezweiges berechnet.

Hohes Unfallrisiko bei Zimmererhandwerk

Während die durchschnittliche Unfallquote im Bereich der Bauwirtschaft und baunaher Dienstleistungen 2016 bei 55,29 Fällen pro 1.000 Beschäftigten lag, bewegt sich das Unfallrisiko im Zimmererhandwerk deutlich über 100 Fällen. Dort erleidet im Jahresdurchschnitt etwa jeder achte Beschäftigte einen Arbeitsunfall. Meistens ist dieses mit enormem Leid für Betroffene und deren Angehörige verbunden sowie auch mit hohen Kosten für Heilbehandlungen, Rehabilitation und Renten.

"Angesichts der Entwicklungen sind Unternehmen im Zimmererhandwerk besonders gefordert, die Arbeitsplätze sicher zu gestalten und mehr in den Arbeitsschutz zu investieren! Die Fachleute der BG BAU unterstützen und beraten dabei", sagte Bergmann. Zudem arbeiten Experten der BG BAU zusammen mit Verbänden, Innungen und Sozialpartnern am runden Tisch "Sichere Bauprozesse im Zimmererhandwerk" an Lösungen für die Praxis. Auch werden Tagesseminare zum Arbeitsschutz für Zimmerer zusammen mit Holzbau Deutschland im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes angeboten.

Finanzielle Einsparungen lassen sich durch Arbeitsschutzprämien der BG BAU erzielen. So werden bestimmte Maßnahmen des Arbeitsschutzes in Unternehmen gefördert, wie beispielsweise Schutzmaßnahmen gegen Absturz und handgeführte Sägen.

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